AUSSTELLER
FAQ Häufig gestellte Fragen
1. WIE WIRD MAN AUSSTELLER
1.1 WANN UND WO FINDET DIE VERANSTALTUNG STATT?
1.2 WER KANN AUSSTELLER WERDEN?
1.3 WIE WIRD MAN AUSSTELLER? WIE VIEL KOSTET DIE AUSSTELLUNGSFLÄCHE?
1.4 WELCHE SERVICELEISTUNGEN SIND IN DEN KOSTEN EINES FREISTEHENDEN STANDS INBEGRIFFEN?
1.5 WAS IST IN DER LEISTUNGS-PAUSCHALE INBEGRIFFEN?
1.6 WAS BEINHALTET DIE IN DEN TEILNAHMEGEBÜHREN INBEGRIFFENE STANDREINIGUNG?
1.7 KÖNNEN ZUSÄTZLICHE REINIGUNGSDIENSTE VORBESTELLT WERDEN?
1.9. KÖNNEN UNTERAUSSTELLER AUF DEM STAND REGISTRIERT WERDEN?
1.10. SIND KOLLEKTIVTEILNAHMEN ZUGELASSEN?
1.11. SIND DIE AUSSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN BEGRENZT?
2. VORGERÜSTETE UND PERSÖNLICH GESTALTETE STÄNDE
2.1. WIE KANN EIN VORGERÜSTETER STAND BESTELLT WERDEN?
2.2. WAS ENTHÄLT EIN VORGERÜSTETER STAND?
2.3. WIE KANN EIN PERSÖNLICH GESTALTETER STAND BESTELLT WERDEN?
2.4. WIE VIEL KOSTET EIN PERSÖNLICH GESTALTETER STAND?
3. AUFHÄNGEVORRICHTUNGEN UND DECKENAUFHÄNGUNG
3.1. WIE FORDERT MAN EINEN KOSTENVORANSCHLAG AN?
3.3. WANN KANN EIN KOSTENVORANSCHLAG ANGEFORDERT WERDEN?
4. ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
4.1. WANN MUSS DIE ANZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHR GELEISTET WERDEN?
4.2. WANN MUSS DIE SALDOZAHLUNG GELEISTET WERDEN?
4.3. WANN MÜSSEN DIE ZUSATZLEISTUNGEN GEZAHLT WERDEN?
4.4. IST DIE VERSICHERUNG IN DER TEILNAHMEGEBÜHR INBEGRIFFEN?
4.5. WELCHE AUSSTELLER SIND VON DER ZAHLUNG DER MWSt. BEFREIT?
4.6. WAS IST DIE “DICHIARAZIONE DI INTENTO”?
4.7. WANN WERDEN DIE ANZAHLUNGS- UND SALDORECHNUNGEN FÜR DIE AUSSTELLUNGSFLÄCHE AUSGESTELLT?
4.8. WANN WERDEN DIE RECHNUNGEN FÜR ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN AUSGESTELLT?
5. TECHNISCHE INFORMATIONEN
5.1. WAS IST DIE „AREA RISERVATA“? WANN WIRD SIE AKTIVIERT?
5.3. WAS SIND DIE TECHNISCHEN VORSCHRIFTEN VON FIERA MILANO?
5.4. WO KANN MAN TECHNISCHE HILFE BEKOMMEN?
5.5. WOHIN MÜSSEN DIE STANDENTWÜRFE GESANDT WERDEN? WELCHE FRIST MUSS EINGEHALTEN WERDEN?
5.7. WIE VERFÄHRT MAN BEI STANDEIGENEM CATERING-SERVICE?
5.8. WELCHE DOKUMENTE SIND OBLIGATORISCH?
5.9. IST DER STROMANSCHLUSS BEI DER UNBEBAUTEN AUSSTELLUNGSFLÄCHE BEREITS INBEGRIFFEN?
6. LOGISTISCHE INFORMATIONEN
6.1. WELCHE ÖFFNUNGSZEITEN GELTEN FÜR DIE AUSSTELLER?
6.2. WANN KANN AUFGEBAUT BZW. ABGEBAUT WERDEN?
6.3. WIE BEKOMMT MAN AN DEN TAGEN DER MONTAGE UND DEMONTAGE ZUGANG ZUM MESSEGELÄNDE?
6.4. AUF WIE VIELE AUSWEISE HAT EIN AUSSTELLER ANRECHT?
6.5. WIE ERHÄLT MAN DIE AUSSTELLERAUSWEISE?
6.6. WIE VIELE EINTRITTE PRO TAG SIND MIT EINEM AUSSTELLERAUSWEIS ZULÄSSIG?
6.7. KÖNNEN UNTERAUSSTELLER AUSSTELLERAUSWEISE VERLANGEN?
6.8. IST DER PARKPLATZ IN DER MESSE-EINSCHREIBEGEBÜHR INBEGRIFFEN?
6.9. AN WEN WENDET MAN SICH FÜR VERPACKUNGS-, VERSANDSERVICE UND DER MIETE VON ROLLWAGEN?
6.10. AN WEN WENDET MAN SICH FÜR ZOLLABWICKLUNGEN?
6.11. WIE KANN MAN EIN HOTELZIMMER BESTELLEN?
7. MARKETING/KOMMUNIKATION
7.1. KANN MAN KONFERENZRÄUME BESTELLEN?
7.2. WANN IST DER MESSEKATALOG ON-LINE ZUGÄNGLICH?
7.3. WIE NIMMT MAN KONTAKT ZUM PRESSEBÜRO VON FIERAMILANO AUF?
7.4. IST WERBUNG IN DER HALLE ERLAUBT?
7.5. SIND MUSIKALISCHE DARBIETUNGEN IM AUSSTELLUNGSSTAND ERLAUBT?
1. WIE WIRD MAN AUSSTELLER
1.1 WANN UND WO FINDET DIE VERANSTALTUNG STATT?
Die Veranstaltung findet von Freitag, dem 3. bis 6. Oktober auf dem Messegelände in Rho (Mailand) in den Hallen 2 und 4 statt. Die Messe ist für Aussteller von 09.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.
1.2 WER KANN AUSSTELLER WERDEN?
Zur EXPOdetergo International sind italienische und ausländische Produzenten zugelassen, sowie Exklusivvertreter der folgenden Messesektoren:
* Maschinen und Anlagen
* Zubehör und Verbrauchsmaterial
* Selfservice Wäscherei
* Chemische Produkte
* Textilien
* Informatik
* Serviceleistungen
* Franchising
1.3 WIE WIRD MAN AUSSTELLER? WIE VIEL KOSTET DIE AUSSTELLUNGSFLÄCHE?
Der auszufüllende Teilnahmeantrag ist auf der Internetseite in der Spalte Espositore/Modulistica (Aussteller/Formulare) zu finden.
Man kann sich auch direkt an die kaufmännische Abteilung wenden:
* Gilda Ametrano – Tel.: +39 02 4997.6897 – E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
* Barbara Prati – Tel.: +39 024997.7129 – E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1.4 WELCHE SERVICELEISTUNGEN SIND IN DEN KOSTEN EINES FREISTEHENDEN STANDS INBEGRIFFEN?
Bei einem freistehenden Stand ist keinerlei Ausstattung vorgesehen. Die dafür genannten Tarife umfassen: Technische Assistenz, generelle Hallenüberwachung und Brandvorsorge von Seiten der Fiera Milano Spa, Eintragung in den allgemeinen Messekatalog, 1 Kopie des Katalogs, Eintrittsausweise für das Personal, Parkplatz auf dem Messegelände, Auf- und Abladen der Waren im Messegelände.
1.5 WAS IST IN DER LEISTUNGS-PAUSCHALE INBEGRIFFEN?
In der Pauschale sind folgende Leistungen inbegriffen: Elektroanschlüsse bis zu 10 kW, Feuerlöscher, kommunale Werbungssteuer, Urheberrechte für abgabenpflichtige Installationen, Urheberrechte für Ton- und Bildaufzeichnungen (ausgeschlossen sind Vorstellungen mit Künstlerauftritten) und die normale Standreinigung während der Messe.
Um weitere Serviceleistungen anzufordern und vorzubestellen, besuchen Sie unsere Service Plattform im Internet unter der dem CRM gewidmeten Spalte.
Unser Customer Service (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) steht für Ihren persönlichen Kostenvoranschlag zur Verfügung.
1.6 WAS BEINHALTET DIE IN DEN TEILNAHMEGEBÜHREN INBEGRIFFENE STANDREINIGUNG?
Der Reinigungsservice umfasst folgende Leistungen: Reinigung des Fußbodens und eventueller Beläge, z. B. Teppichboden (ausgeschlossen ist gründliches Waschen des Teppichbodens, sowie Flecken- und Spurenentfernung), Staubwischen der im Stand befindlichen Möbel (ausgenommen sind die Ausstellungsobjekte), Leerung der Papierkörbe und Abfallbehälter.
Nicht inbegriffen ist die Reinigung von Ausstattung, Materialien, Ausrüstungen und Produkten, die zur Ausstellung gehören.
1.7 KÖNNEN ZUSÄTZLICHE REINIGUNGSDIENSTE VORBESTELLT WERDEN?
Ja, über unsere Service Plattform im Internet in der Spalte SERVIZI ECOLOGICI.
1.8. WIE KANN DER WÄHREND DER VORBEREITUNG, DER MESSEDAUER UND DES STANDABBAUS ANFALLENDE ABFALL ENTSORGT WERDEN?
Der Abfall kann entsorgt werden, indem man über die Service Plattform (unter der Spalte SERVIZI ECOLOGICI) die spezifisch vorgesehenen Behälter von 1,3 m3 bestellt.
1.9. KÖNNEN UNTERAUSSTELLER AUF DEM STAND REGISTRIERT WERDEN?
Der Standinhaber kann Unteraussteller eintragen, indem er das Formular D ausfüllt und die Anzahl der auf dem Stand befindlichen Firmen angibt. Die Kosten für jeden Unteraussteller belaufen sich auf 260,00 €, die dem Standinhaber angerechnet werden.
1.10. SIND KOLLEKTIVTEILNAHMEN ZUGELASSEN?
Nein, die Teilnahme an der Veranstaltung ist individuell, Kollektivteilnahmen sind nur für Förderungsgesellschaften des Sektors, Konsortien oder Firmenzusammenschlüsse zugelassen.
1.11. SIND DIE AUSSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN BEGRENZT?
Die Ausstellung ist ausschließlich den Produkten vorbehalten, die im Warenverzeichnis in Anlage “C” enthalten sind. Es können nur fabrikneue Maschinen und Materialien ausgestellt werden.
2. VORGERÜSTETE UND PERSÖNLICH GESTALTETE STÄNDE
2.1. WIE KANN EIN VORGERÜSTETER STAND BESTELLT WERDEN?
Ein vorgerüsteter Stand kann über die Service Plattform im Internet bestellt werden, wo auch eventuelle Ausrüstungen und/oder zusätzliche Leistungen angefordert werden können.
2.2. WAS ENTHÄLT EIN VORGERÜSTETER STAND?
Der vorgerüstete Stand enthält Wände, Fußboden, Grundausrüstung und elektrische Anlagen.
2.3. WIE KANN EIN PERSÖNLICH GESTALTETER STAND BESTELLT WERDEN?
Ein persönlich gestalteter Stand kann bei Mauro Belluco Tel.: + 39 02 4997 6874 – E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und bei Claudia Grasso Tel.: + 39 02 4997 6324 – E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.
2.4. WIE VIEL KOSTET EIN PERSÖNLICH GESTALTETER STAND?
Die Kosten werden im Voranschlag festgelegt. Den Kostenvoranschlag kann man bei Mauro Belluco Tel.: + 39 02 4997 6874 – E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und bei Claudia Grasso Tel.: + 39 02 4997 6324 – E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.
3. AUFHÄNGEVORRICHTUNGEN UND DECKENAUFHÄNGUNG
3.1. WIE FORDERT MAN EINEN KOSTENVORANSCHLAG AN?
Für einfache Aufhängevorrichtungen reicht es, eine Mail an das Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden und einen Plan mit den technischen Daten anzufordern. Nach Erhalt des Plans ist eine Zeichnung der aufzuhängenden Struktur anzufertigen, die mit Angaben über die Höhen, den Strukturtyp und das Gesamtgewicht an das zuständige Büro zurückzusenden ist.
Um einen kompletten Service zu erhalten, reicht es, ein Projekt mit den jeweiligen technischen Daten (Beleuchtungstyp, gewünschter Effekt, Budget, usw.) einzureichen.
Maximal zugelassene Höhe für Ausstattung und Werbepanele ist 4 Meter.
Es wird darauf hingewiesen, dass freihängende amerikanische Strukturen nur aus technischen Gründen genehmigt werden (z.B. Anbringung von Beleuchtungsanlagen). Die Anbringung von Logos und/oder Beschriftungen jeglicher Art an den Strukturen ist nicht erlaubt/streng untersagt (Siehe Art. 17 der allgemeinen Veranstaltungsvorschriften).
In Zusammenarbeit mit externen Firmen ist das zuständige Messebüro (ufficio apprendimenti) in der Lage jeglichen Anfragen nach Beleuchtung und freihängenden Strukturen nachzukommen.
3.3. WANN KANN EIN KOSTENVORANSCHLAG ANGEFORDERT WERDEN?
Sobald die offizielle Zuweisung der Ausstellungsfläche erfolgt ist, kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Die entsprechen Arbeiten können durchgeführt werden und müssen bis zum Beginn der offiziellen Montage abgeschlossen sein; eventuelle Arbeiten über diesen Zeitpunkt hinaus müssen mit dem „ufficio appendimenti“ abgestimmt, damit die Arbeiten in den Hallen koordiniert werden.
4. ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
4.1. WANN MUSS DIE ANZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHR GELEISTET WERDEN?
Die Anzahlung muss sofort bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Messe geleistet werden; sie setzt sich folgendermaßen zusammen:
* Einschreibegebühr € 650,00 + MWSt
* Kautionanzahlung von € 70,00/qm muss binnen 31 März 2014 geleistet werden (der Betrag bezieht sich auf die Summe der zwei Anzahlungen – gem. Art. 10 der allgemeinen Messeordnung)
* eventuelle Einschreibegebühr für Unteraussteller (€ 260,00/pro Firma).
4.2. WANN MUSS DIE SALDOZAHLUNG GELEISTET WERDEN?
Die Saldozahlung der Teilnahmegebühr muss binnen 30. September 2014 erfolgen.
4.3. WANN MÜSSEN DIE ZUSATZLEISTUNGEN GEZAHLT WERDEN?
Die durch den E-Service angeforderten Zusatzleistungen müssen sofort bei ihrer Beantragung bezahlt werden, u.z. per Kreditkarte oder Banküberweisung. Die nach Verbrauch berechneten Leistungen (Wasserversorgung, Strom, Ausrüstung) müssen binnen Abschluss der Veranstaltung bezahlt werden. Während der EXPOdetergo International wird jedem einzelnen Standinhaber ein Kontoauszug ausgehändigt, auf dem die noch zu begleichenden Posten aller gelieferten Leistungen einzeln aufgelistet werden.
4.4. IST DIE VERSICHERUNG IN DER TEILNAHMEGEBÜHR INBEGRIFFEN?
Nein, sie ist nicht inbegriffen. Die Versicherungskosten betragen 95,00 € (+MWSt, wenn diese gezahlt werden muss) und wird in der Saldorechnung der Teilnahmegebühr aufgeführt.
4.5. WELCHE AUSSTELLER SIND VON DER ZAHLUNG DER MWSt. BEFREIT?
Es sind italienische Aussteller, die bei der Einschreibung die „dichiarazione di intento“ einreichen und ausländische Firmen/Körperschaften, die entsprechende Dokumentation einreichen (Mehrwertsteuernummer oder Identifizierungscode mit dem Gründungsakt der Gesellschaft), die bescheinigt, dass es sich um eine Gesellschaft und nicht um eine Privatperson handelt.
4.6. WAS IST DIE “DICHIARAZIONE DI INTENTO”?
Es ist ein Dokument, welches nur für italienische Firmen Gültigkeit hat. Es kann von Firmen ausgestellt werden, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen veräußern u.z. an Händler, die befreit sind von der Zahlung der MWSt.
Befreit von der Zahlung dieser Steuer sind die sogenannten gewohnheitsmäßigen Exporteure, d.h. diejenigen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr oder in den vorausgegangenen 12 Monaten Exporte und diesen ähnliche Transaktionen registriert haben, deren Gesamtwert mehr als 10% des Wertes des gesamten Geschäftsvolumens im gleichen Zeitraum beträgt (z.B. diejenigen, die 2011 ein Geschäftsvolumen von 100.000 Euro hatten und Exporte im Wert von über 10.000 Euro getätigt haben).
Die gewohnheitsmäßigen Exporteure müssen, um einkaufen zu können ohne die MWSt. entrichten zu müssen, ihren Lieferanten eine „dichiarazione d’intenti“ ausstellen. Die Lieferanten teilen ihrerseits die in der „dichiarazione d’intenti“ enthaltenen Daten binnen der zuerst fälligen Zahlungsfrist der Entrichtung der MWSt. (monatlich oder vierteljährlich) mit, bei der alle Transaktionen die mehrwertsteuerfrei getätigt wurden erfasst werden.
4.7. WANN WERDEN DIE ANZAHLUNGS- UND SALDORECHNUNGEN FÜR DIE AUSSTELLUNGSFLÄCHE AUSGESTELLT?
Die Anzahlungsrechnung wird bei Erhalt des Einschreibeantrags und unmittelbar nach der Leistung der entsprechenden Anzahlung ausgestellt.
Die Saldorechnung wird bei der Vergabe der Ausstellungsfläche ausgestellt und der Mitteilung derselben beigefügt.
4.8. WANN WERDEN DIE RECHNUNGEN FÜR ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN AUSGESTELLT?
Für gezahlte Zusatzleistungen werden die entsprechenden Rechnungen unmittelbar nach deren Bezahlung ausgestellt. Die Rechnungen für nicht beglichene Leistungen werden während der Messe ausgestellt und zusammen mit dem Kontoauszug zum Stand gebracht.
5. TECHNISCHE INFORMATIONEN
5.1. WAS IST DIE „AREA RISERVATA“? WANN WIRD SIE AKTIVIERT?
Die „area riservata“ ist ein persönliches Kundencenter, die für jeden Aussteller eingerichtet wird und in dem Moment aktiviert wird, in dem dem Aussteller seine Ausstellungsfläche zugeteilt wird und nach Ausstellung der Mitteilung der Vergabe der Ausstellungsfläche intern im CRM.
In diesem persönlichen Kundencenter finden Sie die vollständige Ausstellerdokumentation (Anmeldung, Rechnungen bezüglich der Ausstellungsfläche, Mitteilung der Vergabe der Fläche, Mitteilungen allgemeiner Art); hier können Sie Daten in den Katalog eingeben, finden Zugang zum E-Service und der Logistikplattform.
Es ist eine Plattform auf der zusätzliche Dienstleistungen bestellt und erworben werden können, z.B. Standausrüstung, Einrichtung, Parkplätze, Informatik-Service. Catering-Service etc. Es ist ebenfalls möglich Zugang zur Logistikplattform zu bekommen, Rechnungen einzusehen, sowie Pläne. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das Call Center +39 02 4997.6822 – E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
5.3. WAS SIND DIE TECHNISCHEN VORSCHRIFTEN VON FIERA MILANO?
Die technischen Vorschriften von Fiera Milano S.p.A. enthalten nützliche Informationen zu allen technischen Aspekten des Messegeländes, sowie die Normen und Anweisungen, die alle Messeteilnehmer einhalten müssen und die bei der Ausrüstung der Ausstellungsfläche beachtet werden müssen. Sie finden sie auf der Webseite www.fieramilano.it unter der Spalte “manifestazioni in Italia”:
* klicken Sie die Veranstaltung an, die Sie interessiert;
* Klicken Sie die Taste “Espositori - Informazioni Tecniche” und laden Sie folgende Dokumente herunter: “REGOLAMENTO TECNICO”, “DISPOSIZIONI DI MONTAGGIO E SMONTAGGIO”, “DICHIARAZIONE CORRETTO MONTAGGIO” und “DICHIARAZIONE POSA IN OPERA DEI MATERIALI”.
5.4. WO KANN MAN TECHNISCHE HILFE BEKOMMEN?
Wenden Sie sich an den Customer Service EST. Tel. Nr. +39 02 4997 7266/7348 - Fax +39 024997.7074 - E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Während des Aufbaus und an den Messetagen kann man sich direkt an den Customer Service EST wenden, der sich an dem Corso Italia befindet.
5.5. WOHIN MÜSSEN DIE STANDENTWÜRFE GESANDT WERDEN? WELCHE FRIST MUSS EINGEHALTEN WERDEN?
Die Entwürfe müssen binnen dem 30. Juli 2014 direkt beim E-Service eingegeben werden, u.z. in der Spalte der obligatorischen Dokumente.
5.6. WIE ERHÄLT MAN ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN (WIE STANDEINRICHTUNG, PARKPLÄTZE, TELEFONLINIEN, CATERING-SERVICE)?
Zusätzliche Leistungen erhält man über den E-Service, auf der für jeden Aussteller eingerichteten AREA RISERVATA, alternativ kann man auch direkt Kontakt mit dem Customer Service aufnehmen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
5.7. WIE VERFÄHRT MAN BEI STANDEIGENEM CATERING-SERVICE?
Aussteller, die kostenlos Essen und/oder Getränke anbieten möchten, müssen sich in jedem Fall an die Richtlinien halten, die im Dokument: "Segnalazione Certificata di Inizio Attività" (Gesetz 122/2010) aufgeführt sind. Informationen zu den Formalitäten und der Vergabe von Ausweisen für externe Catering-Firmen erhält man direkt bei BUSINESS UNIT Ristorazione & Catering di Fiera Milano S.p.A. - Tel +39 02 4997.6794/6892 - Fax +39 02 4997 6026 - E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wenn man einen Catering-Service am Stand wünscht, kann man sich an B.U. Ristorazione & Catering di Fiera Milano S.p.A. wenden: Tel. +39 02 4997.6775/6365/7832 - Fax +39 02 4997.6026 - E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
5.8. WELCHE DOKUMENTE SIND OBLIGATORISCH?
Alle Dokumente, die die Ausrüstung des Standes betreffen, sind obligatorisch (z.B. die Konformitätserklärung der elektrischen Anlage, Erklärung über die korrekte Installation von feuergefährlichem Material, Erklärung zur fachmännische Standmontage, Versicherung, Abfalleinsammlung und -entsorgung, etc.)
5.9. IST DER STROMANSCHLUSS BEI DER UNBEBAUTEN AUSSTELLUNGSFLÄCHE BEREITS INBEGRIFFEN?
Er ist nicht inbegriffen und muss beim Customer Service (Tel. +39 02 4997.7266 -7348 - Fax +39 02 4997.7074 – E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.) angefordert werden, dazu bedarf es einer Konformitätserklärung der elektrischen Anlage gem. Gesetz Nr.37 von 2008 + Gründungsurkunde.
DUVRI ist die Abkürzung von Documento Unico di Valutazione del Rischio Interferente (DUVRI); hierbei handelt es sich um eine Dokumentation zur Unfallverhütung, die vom Arbeitgeber bzw. Auftraggeber ausgestellt wird und Bestandteil eines jeden Werkvertrags ist. Dieses Dokument hat die Funktion, wie im Art. 26 des Gesetzes 81 von 2008 festgelegt ist, die Maßnahmen aufzuzeigen, die man ergreift, um Unfallrisikoquellen einzuschränken oder, wo möglich, ganz auszuschließen. Die Ausstellung des Dokumentes ist obligatorisch. Weitere Informationen erhält man bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
6. LOGISTISCHE INFORMATIONEN
6.1. WELCHE ÖFFNUNGSZEITEN GELTEN FÜR DIE AUSSTELLER?
Die Messe ist für Aussteller von 09.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.
6.2. WANN KANN AUFGEBAUT BZW. ABGEBAUT WERDEN?
Der Aufbau ist vom 29. September bis zum 2. Oktober möglich, der Abbau erfolgt am 7. und 8. Oktober 2014.
Am 6. Oktober (nach Schließung der Messe) ist es möglich Material in Größe von Handgepäck vom Messegelände mitzunehmen. Bezüglich der Uhrzeiten und weiterer Details richten Sie sich bitte nach den Rundschreiben bezüglich Aufbau/Abbau, die Sie in ihrem persönlichen AREA RISERVATA finden oder schauen Sie direkt auf der Webseite von Fiera Milano unter dem Link der Veranstaltung nach, www.fieramilano.it.
6.3. WIE BEKOMMT MAN AN DEN TAGEN DER MONTAGE UND DEMONTAGE ZUGANG ZUM MESSEGELÄNDE?
An den für den Aufbau und Abbau der Stände vorgesehenen Tagen haben die Aussteller Zugang zum Messegelände durch Akkreditierung, die man beim Link “logistica allestimento” im persönlichen Kundencenter (AREA RISERVATA) herunterladen kann.
6.4. AUF WIE VIELE AUSWEISE HAT EIN AUSSTELLER ANRECHT?
Jedem Aussteller stehen proportional zu der gemieteten Ausstellungsfläche Ausstellerausweise gemäß folgender Tabelle zu:
* Stellfläche bis 29 qm: 4 Ausweise
* Stellfläche ab 30 bis 99 qm: +1 Ausweis je 10 qm
* Stellfläche ab 100 qm: zusätzlich 1 Ausweis pro/für jede weitere 20 qm
6.5. WIE ERHÄLT MAN DIE AUSSTELLERAUSWEISE?
Die Ausstellerausweise erhält man am ersten für den Aufbau vorgesehenen Tag im Sekretariat.
6.6. WIE VIELE EINTRITTE PRO TAG SIND MIT EINEM AUSSTELLERAUSWEIS ZULÄSSIG?
Es sind drei Eintritte am Tag pro Ausweis vorgesehen.
6.7. KÖNNEN UNTERAUSSTELLER AUSSTELLERAUSWEISE VERLANGEN?
Unteraussteller haben kein Anrecht auf Ausstellerausweise. Sie haben nur ein Anrecht darauf, im Messekatalog aufgeführt zu werden.
6.8. IST DER PARKPLATZ IN DER MESSE-EINSCHREIBEGEBÜHR INBEGRIFFEN?
Der PKW-Parkplatz ist in der Einschreibegebühr inbegriffen, detaillierte Informationen über Modalität und Zeiten werden per Rundschreiben bekannt gegeben.
Zusätzliche Parkausweise müssen beim E-Service vorbestellt werden.
6.9. AN WEN WENDET MAN SICH FÜR VERPACKUNGS-, VERSANDSERVICE UND DER MIETE VON ROLLWAGEN?
Wenden Sie sich an Expotrans srl – strada statale Sempione 33 fieramilano Rho-Pero – Cargo 1 – Tel +39 02 36669600 – Fax + 39 0245402024 E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
6.10. AN WEN WENDET MAN SICH FÜR ZOLLABWICKLUNGEN?
Sie können sich an Expotrans srl wenden – strada statale Sempione 33 fieramilano Rho-Pero – Cargo 1 – Tel +39 02 36669600 – Fax + 39 0245402024 E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
6.11. WIE KANN MAN EIN HOTELZIMMER BESTELLEN?
Für Hotelreservierungen wenden Sie sich direkt an Ventana Group (www.ventanagroup.it) - Tel +39 0245402049 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
7. MARKETING/KOMMUNIKATION
7.1. KANN MAN KONFERENZRÄUME BESTELLEN?
Für die Reservierung von Konferenzräumen beim Centro Servizi wenden Sie sich an Raffaella De Gaspari, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!); teilen Sie die Art des Events mit, den Titel, den Redner und stellen ein Abstract (auf Italienisch und auf Englisch) zur Verfügung. Die Organisation behält sich das Recht vor, den Inhalt der vorgeschlagenen Konferenz zu prüfen.
7.2. WANN IST DER MESSEKATALOG ON-LINE ZUGÄNGLICH?
Ab Ende Juli ist der Katalog voraussichtlich on-line verfügbar.
7.3. WIE NIMMT MAN KONTAKT ZUM PRESSEBÜRO VON FIERAMILANO AUF?
Informationen zu ihren Produktneuheiten können direkt an das Pressebüro der Veranstaltung gesandt werden (Maria Grazia Scoppio, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), sie werden auf Anfrage den Medien zur Verfügung gestellt.
Ihre Pressemitteilungen können während der Messe im Pressezentrum von EXPOdetergo International verteilt werden. Zu diesem Zweck können Sie dem Pressebüro 50 Kopien zur Verfügung stellen.
7.4. IST WERBUNG IN DER HALLE ERLAUBT?
Die Verteilung von Werbematerial (flyer) ist sowohl auf den Gängen als auch den internen Wegen des Messegeländes verboten. Strengstens untersagt ist jeglicher Verkauf und direkte Übergabe an das Publikum.
7.5. SIND MUSIKALISCHE DARBIETUNGEN IM AUSSTELLUNGSSTAND ERLAUBT?
Musikalische Darbietungen sind nicht erlaubt, ebenso wie akustische Verstärkung und Werbespots. Audiovisuelles Material darf benutzt werden, soweit es keine Störung für die Nachbaraussteller und die Messe selbst darstellt (Siehe Art. 7). Unterhaltungsveranstaltungen und Vorführungen auf den Ausstellungsflächen sind strengstens verboten. (Siehe Art. 29 der allgemeinen Vorschriften EXPOdetergo International 2014).
